Richtig zu entsorgen heißt –
Rohstoffe zu schützen und zu bewahren
Entsorgung gemäß § § 56 und 57 KrWG
Im Jahr 1996 wurden wir, als eines der ersten Unternehmen in Deutschland, als Entsorgungsfachbetrieb gemäß
§ 52 KrW-/AbfG. zertifiziert.
Seit dem wird unser Betrieb von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet und behördlich überwacht.
Die im Rahmen dieser jährlichen Zertifizierung zu erbringenden Nachweise, gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), setzen umfangreiche Vorbereitungen und die ständige Einhaltung der Standards voraus.
Um diese Zertifizierung zu erhalten, müssen folgende Nachweise erbracht werden:
- über die Art und Tätigkeit des Unternehmens
- über die organisatorische Ausstattung des Unternehmens
- über die Zuverlässigkeit und Qualifikation des gesamten Personals – vom Geschäftsführer
bis hin zum Sortierer - über die regelmäßige Fortbildung und Schulung des Personals
- über ausreichende Personalkapazität
- über die Führung eines Betriebstagebuches
- über ausreichenden Versicherungsschutz (Betriebshaftpflicht, Umwelthaftpflicht)
- über die Einhaltung bestimmter Anforderungen bei der Beauftragung Dritter
- über die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften